Wo hört die Pressefreiheit auf und fängt das Persönlichkeitsrecht an?

Gerne berichten wir über Veranstaltungen und sportliche Erfolge des TSV Enzweihingen und veröffentlichen sie in den Medien (konkret in der VKZ und auf unserer Website).
Bei Fotoreportagen werden naturgemäß die Teilnehmer zu sehen sein. Dies ist in den allermeisten Fällen von den Betroffenen auch so gewünscht, sind sie doch stolz auf ihre Leistung und sehen dies gerne in den Medien gewürdigt.
Dies gilt insbesondere für die Akteure, aber auch für die Zuschauer, die durch ihre Teilnahme die Sportler bzw. den Verein unterstützen.
Prinzipiell kann es jedoch vorkommen, dass jemand durch die Fotos seine Persönlichkeitsrechte verletzt sieht.

Wie können wir als Verein mit über 1600 Mitgliedern damit umgehen?

Nach unser vereinfachten Interpretation der Rechtsprechung aus dem Jahre 2007 muss jeder, der an einer Veranstaltung teilnimmt, damit rechnen, dass er fotografiert wird und dass das Bild veröffentlicht wird. Der Schwerpunkt des Bildes muss dabei aber auf der Darstellung des Geschehens liegen, nicht auf der teilnehmenden Person.

Bei individuellen Erfolgen, Ehrungen, Mannschaftsfotos, etc stehen dagegen die Personen im Vordergrund. Sie müssen damit rechnen, dass die Fotos mit Namen veröffentlicht werden. Sollten sie einer Mannschaft angehören, aber – aus welchen Gründen auch immer- nicht auf dem Bild sichtbar sein, müssen sie trotzdem damit rechnen, dass ihr Name veröffentlicht wird.

Wir versuchen, bei unserer Berichterstattung diesen Grundsätzen gerecht zu werden.

Sollte trotzdem jemand auf unserer Website Bilder von seiner Person oder seinen Kindern finden, die er nicht akzeptieren will, genügt eine Mitteilung an den Webmaster. Seine e-mail Adresse findet man im Impressum.
Er wird das Foto umgehend von der Website entfernen.
Ein weiterer Anspruch besteht nicht.

Wir hoffen, mit dieser Vorgehensweise für unseren Verein einen ausgewogenen Umgang mit Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht erreicht zu haben.

Der Vorstand des TSV Enzweihingen

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